Die Forderung nach aufrichtiger Information für eine vertrauensvolle Demokratie

Plattformregulierung zur Bekämpfung der Ausbreitung von Desinformation

Aurélien BREST
13/04/2020

Digitale Plattformen geraten stark in die Kritik für ihr Management des Informationsumfeldes. Besonders Google, Facebook und Twitter wird vorgeworfen, das Funktionieren der Demokratie in Europa und den USA zu beeinträchtigen, indem sie falsche oder böswillige Informationen durchgehen lassen oder gar fördern. Gegenwärtig laufen mehrere Maßnahmen zur Eindämmung dieser Desinformation. Getragen werden sie von den Staaten, aber auch von den Plattformen, die zur Antwort auf die Kritik mit der Einrichtung von Tools reagiert haben.

Aurélien Brest
Forschungsleiter in kognitive Psychologie bei der Fondation Descartes

Kontext

Seit mehreren Jahren wird den digitalen Plattformen vorgeworfen, das Funktionieren der Demokratie in den USA und in Europa zu beeinträchtigen. Die Präsidentschaftswahl 2016 hat im demokratischen Lager geballte Kritik ausgelöst. Facebook wird der Instrumentalisierung durch Desinformationsnetzwerke, besonders russische, beschuldigt, deren vehemente Kampagnen den Aufstieg von Kandidat Trump begünstigt hätten. Drei Jahre später wird ein Attentat auf die Moschee im neuseeländischen Christchurch auf zahlreichen Plattformen verbreitet, darunter Facebook und YouTube (Tochtergesellschaft von Google). Den Plattformen wird daraufhin vorgehalten, dem Ausdruck von Terrorismus Vorschub zu leisten. Im selben Jahr beschuldigt ein Ex-Angestellter von Google das Unternehmen einer „liberalen“ Verzerrung, die dessen gesamte Organisation beeinflusst. Er behauptet, dass seine eigene politische Überzeugung - konservativ - ihm seine Entlassung eingebracht hätte. Trotz der mitunter widersprüchlichen Kritik, wobei jedes Lager die Plattformen anklagt, Resonanzboden für das entgegengesetzte Lager zu sein, richtet sich die Kritik allgemein auf eine Infragestellung der bisher im digitalen Bereich geltenden Laissez-faire-Haltung aus. Die getroffenen Maßnahmen sind jedoch in Europa und den USA sehr verschieden, besonders aufgrund der recht ungleichen Gesetzgebung der beiden Kontinente.

Eine Debatte um Abschnitt 230 in den USA

In den Vereinigten Staaten dreht sich die Debatte über die Plattformen um den Abschnitt 230 des „Communications Decency Act of 1996“. Dieser Abschnitt ist grundlegend für die gesetzliche Regelung der Plattformen. Er bestimmt, dass die digitalen Plattformen nicht haftbar gemacht werden können:

a) für die von ihnen gehosteten Inhalte;

b) für Maßnahmen, die sie in gutem Glauben [in good faith] zur Moderation der gehosteten Inhalte treffen.

Jeff Kosseff, Autor eines Buches über diesen Abschnitt 230 (The Twenty-Six Words That Created the Internet, Cornell University Press, 2019), erklärt, dass dieser „legale Schutzschild“, der die Plattformen ihrer Verantwortung für das Hosten und die Moderation von Inhalten enthebt, ursprünglich dazu abgefasst wurde, die Filterarbeit der Plattformen in Bezug auf illegale Inhalte zu schützen. Die Ausarbeitung dieses Abschnitts gründet sich auf den Gerichtsfall Stratton Oakmont, Inc. v. Prodigy Services Co., im Jahr 1995. Der Host-Provider Prodigy wurde damals für diffamierende Äußerungen in seinem Netzwerk verantwortlich gemacht. Der Provider nahm Moderationsarbeiten vor, die der Richter als redaktionelle Tätigkeit auslegte. Die von Prodigy verbreiteten Inhalte wurden faktisch als publizierte Inhalte angesehen und damit wurde er haftbar. Angesichts dieses Urteils waren die Plattformen nun dazu verleitet, keine Moderation mehr an den von ihnen gehosteten Inhalten vorzunehmen. Der Abschnitt 230 erkennt folglich den Ausschluss der Haftung der Host-Provider an, selbst wenn diese Moderationsarbeiten leisten.

Seitdem ist nur das Hosten von Informationen, die Werbung für Sexhandel darstellen, in den USA gesetzlich verboten. Facebook zum Beispiel wurde nicht zur Rechenschaft gezogen für das Hosten terroristischer Inhalte. Sein Algorithmus wurde während des Prozesses beschuldigt, mittels der Tools zum Empfehlen, Vorschlagen und Verbreiten die Koordinierung und Sichtbarkeit der betroffenen terroristischen Vereinigung zu erleichtern. Der Richter hat jedoch jegliche Verantwortung aufseiten Facebooks hinsichtlich der Terrororganisation ausgeschlossen. Er begründet dies in seinem Urteil folgendermaßen: 

„Nur das Ordnen und das Anzeigen für Facebook-Benutzer des Inhalts anderer Personen durch solche Algorithmen - selbst wenn der Inhalt von diesen Benutzern nicht aktiv gesucht wird - reichen nicht aus, um Facebook als „Entwickler“ und „Gründer“ dafür verantwortlich zu machen.“ 1

Der Abschnitt 230 liefert den Plattformen somit ein mächtiges legales Mittel, das Verärgerung auslöst.

Die Kritik an Abschnitt 230 unterscheidet sich jedoch je nach politischem Lager. Die Konservativen zielen auf die Moderationsarbeit der Plattformen ab, während sich die Demokraten eher auf das Hosten der Inhalte konzentrieren.

Der republikanische Senator Josh Hawley hat dem US-Senat im Juni 2019 eine Ergänzung zum Abschnitt 230 vorgeschlagen, die sämtliche Plattformen dazu verpflichten würde, ihre politische Neutralität bei ihren Moderationstätigkeiten zu erklären.  Über diesen umstrittenen Gesetzesvorschlag wurde vom Senat noch nicht abgestimmt. Er würde bedeuten, dass die Federal Trade Commission jede Plattform zertifiziert, die Inhalte von mehr als 30 Millionen monatlicher Nutzer hostet. Würde die Zertifizierung nicht vergeben, weil die Kommission einschätzt, dass die Moderation nicht auf neutraler Grundlage stattfindet, riskiert die Plattform den Verlust des Schutzes durch Abschnitt 230 und somit Strafverfolgung.

Zwei führende demokratische Persönlichkeiten haben sich für die Aufhebung des Abschnitts 230 ausgesprochen, Nancy Pelosi und Joe Biden. Letzterer bekräftigt in einem Interview in der New York Times:

„Paragraph 230 sollte sofort aufgehoben werden. Für Zuckerberg und andere Plattformen (…) Er sollte aufgehoben werden, weil es nicht nur um eine Internetfirma geht. Es verbreitet Unwahrheiten, von denen sie wissen, dass sie falsch sind, und wir sollten Standards setzen, die dem, was die Europäer in Bezug auf die Privatsphäre tun, nicht unähnlich sind. Sie haben immer noch Redakteure. Ich stehe an ihrer Seite. Das ist kein Witz. Es gibt überhaupt keine redaktionelle Auswirkung auf Facebook. Keine. Überhaupt keine. Das ist unverantwortlich.“ 2

Joe Biden sieht im Gegensatz zu Abschnitt 230 in Facebook ein Medienunternehmen und meint, dass die von ihm verbreiteten Inhalte bloße Desinformation sind. Er verfolgt wie auch andere demokratische Kandidaten aufmerksam die von der EU zur Kontrolle des Tuns digitaler Plattformen getroffenen Maßnahmen.

Ein Verhaltenskodex in Europa

Die im Jahr 2000 von der Europäischen Union verabschiedete E-Commerce-Richtlinie schützt die digitalen Plattformen vor jeglicher Verantwortung hinsichtlich der eventuell von ihnen gehosteten illegalen Inhalte. Dieser Schutz ist wirksam, solange die jeweilige Plattform diese illegale Aktivität nicht wissentlich beherbergt. In der Praxis sind die digitalen Plattformen tatsächlich insoweit abgesichert, als sie nicht einer legalen Verpflichtung unterliegen, jegliche illegale Inhalte aufzuspüren, und können sich somit auf Unwissenheit berufen. Trotz zahlreicher Diskussionen über dieses Thema gibt es gegenwärtig und im Gegensatz zu den USA keinen offiziellen Versuch, diesem System der Nicht-Verantwortlichkeit in Europa ein Ende zu setzen. Bemerkenswert ist allerdings, dass die neue EU-Kommission die Unklarheit über dieses Thema aufrecht erhält. Věra Jourová, deren Vizepräsidentin, ist am  30. Januar 2020  dafür eingetreten, die Plattformen dazu zu drängen, „verantwortlicher [accountable and responsible]“ zu sein, ohne sich zu dem Mechanismus zu äußern, mit dem man sie dazu drängen könnte. 

Vorläufig besteht die von der Europäischen Union verfolgte Strategie eher darin, die Selbstregulierung zu fördern.

Die Europäische Union hat in der Tat 2018 einen unionsweiten Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation vorgeschlagen, dem sich Google, Facebook, Twitter, Mozilla und Microsoft angeschlossen haben.

Dieser Kodex empfiehlt elf Maßnahmen, zu deren Einhaltung sich jede Plattform verpflichtet. Jedes Mitglied legt der EU-Kommission monatlich einen Bericht vor.  Die Regelung wird 2020 in ihrer Gesamtheit von der Kommission begutachtet.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen stützen sich auf drei Prinzipien.

Das erste besteht darin, Desinformation dadurch zu bekämpfen, dass sie finanziell weniger attraktiv gemacht wird. Die Haupteinnahmequelle im Internet beruht auf Werbung. Jeder Werbeplatz auf einer Website (oder auf einem gehosteten Videoinhalt zum Beispiel) erzeugt Geld über einen Dienst, der den Host-Provider der Werbung und den Werbetreibenden, der für die Ausstrahlung dieser Werbung bezahlt, in Verbindung bringt. Fake-News-Websites sind keine Ausnahme, auch sie verfügen über Werbeplätze. Und: Je regelmäßiger eine Website besucht wird, desto höher sind ihre Werbeeinnahmen. Beliebten Websites für Fake News (und manche sind es in der Tat) ist es also möglich, erhebliche Einnahmen zu erzielen.  Mehrere Studien haben ergeben, dass Desinformation demnach in einem solchen Maße lukrativ sein kann, dass manche Desinformationskampagnen wesentlich auf Profitgier gründenEin Bericht des Global Disinformation Index  beziffert die von den Desinformationswebsites erzielten Werbeeinnahmen auf 235 Millionen Dollar. Google stellt dabei den größten Markt dar, weil das Unternehmen über sein System AdSense, welches Host-Provider und Werbetreibende vermittelt, der führende Werbedienst ist. Da sich die Summe von 235 Millionen Dollar auf die in der Studie erfassten Websites bezieht, ist es wahrscheinlich, dass die tatsächliche Gesamtsumme der Einnahmen höher liegt. Durch die Demonetisierung der Fake-News-Websites versucht die EU-Kommission also, diese versiegen zu lassen.

Das zweite Prinzip basiert auf der Einrichtung technischer Verfahren, um gegen die Desinformation vorzugehen. Desinformation ist besonders schwer zu bekämpfen, weil sie zum Teil auf der automatischen Verbreitung ihrer Inhalte über Computerprogramme (Bots) und auf der Zunahme der Desinformationsquellen beruht. Es ist somit unmöglich, ohne informationstechnische Mittel dagegen anzukämpfen. Eine Studie hat sich mit der Verbreitung von 500 000 Nachrichten auf Twitter befasst und herausgefunden, dass 14 % sämtlicher, Falschnachrichten verbreitender Konten von Bots gesteuert wurden. Es ist also unvorstellbar, eine solche Menge an Daten manuell zu identifizieren. Deshalb drängt die EU-Kommission die Plattformen dazu, Techniken zur Erkennung von Desinformationspraktiken im Internet zu entwickeln.

Das dritte Prinzip stützt sich auf die von der EU-Kommission so genannten richtigen Informationspraktiken. Sie hält die Plattformen zu mehr Transparenz hinsichtlich gezielter Werbung und zur Begünstigung einer verlässlichen und unverfälschten Information an, unter Beachtung des Prinzips der Meinungsfreiheit. Dieses Bemühen entspricht den verschiedenen ergriffenen Initiativen zur Verfechtung eines Qualitätsjournalismus. Der Kodex bringt den Begriff der „themenbezogenen Werbung“ [issue-based ad] ins Spiel, wobei nicht nur politische, sondern auch soziale Problematiken bei der Kategorisierung solcher Werbung zu berücksichtigen sind, deren Verbreitung vorrangig überwacht werden muss.

Die EU-Kommission befand, dass der Vorrang bei der Überwachung dieser themenbezogenen Werbung sowie der Demonetisierung von Desinformationsinhalten liegen muss.    

Kritik ist dem von der EU-Kommission aufgestellten Kodex allerdings nicht erspart geblieben. Der von der Kommission zur Beurteilung des Textes einberufene Beratende Ausschuss, bestehend aus Experten, Journalisten und Vertretern der Zivilgesellschaft, hat diesen negativ aufgenommen. Dem Kodex wird vorgeworfen, keinen gemeinschaftlichen Ansatz vorzuschlagen, keine klaren und präzisen Verpflichtungen aufzuzeigen und keine quantitativen Zielvorgaben vorzuschreiben, die mit Leistungsbewertungen einhergehen würden. Es wird geurteilt, dass der Gesamtansatz nicht die Selbstregulierung fördert: Der Beratende Ausschuss vertritt die Ansicht, dass das Ziel des Verhaltenskodex so nicht erreicht werden kann. Die vollständige Stellungnahme des Beratenden Ausschusses steht zur Verfügung.

Die EU-Kommission zieht in ihrem Jahresbericht (Oktober 2019) ein positiveres Fazit, indem sie sich auf die guten Leistungen bei den Europawahlen 2019 beruft. Die Kommission stellt fest, dass keinerlei massive Desinformationskampagnen durchgeführt wurden. Sie beglückwünscht auch die digitalen Plattformen, die für mehr Transparenz bei den gezielten Werbekampagnen während dieser Wahlen gesorgt haben.

Sie beglückwünscht insbesondere Facebook, das eine Werbebibliothek auf seiner Website eingerichtet hat: Die Liste aller Gruppen, die auf Facebook Werbung verbreitet haben, und für welche Summe, kann dort frei eingesehen werden. Facebook hat somit die Idee der themenbezogenen Werbung aufgegriffen und bietet einen speziell für Werbung mit „sozialem, wahlbezogenem oder politischem“ Charakter bestimmen Such-Tab an. Die Kommission beharrt darauf, dass alle anderen Plattformen eine Werbepolitik mit diesem Niveau an Transparenz aufstellen.

Dabei sei jedoch betont, dass YouTube, Eigentum von Google, unlängst Gegenstand einer Studie von AVAAZ 3 war, aufgrund der einer klimabezogenen Desinformation entgegenkommenden Politik der Plattform.   

Twitter hat ihrerseits jegliche Werbung mit politischem Charakter während Wahlkampagnen verboten. Die Plattform hat darüber hinaus ihre Daten der Forschung geöffnet, was von der Kommission begrüßt wird. Die Wissenschaftler haben es tatsächlich sehr schwer mit dem Betreiben von Forschungen über die Online-Plattformen, die den Datenzugang streng kontrollieren; diese Politik erschwert eine objektive Beurteilung der Funktionsweise digitaler Desinformation.

Microsoft hat ebenfalls beschlossen, keine politische Werbung mehr zu verbreiten. Diese Maßnahme ergänzt eine verstärkte Moderation der in den Netzwerken des Unternehmens kursierenden Desinformationsinhalte. 

Trotz der Fortschritte fordert die EU-Kommission die digitalen Akteure auf, ihre Aktionen zur Bekämpfung der Desinformation zu verstärken. Sie empfiehlt, den Nutzern in breitem Umfang Tools zur Verfügung zu stellen, die es erlauben, die auf den Plattformen umlaufenden Informationen zu identifizieren, in einen Kontext zu stellen und nachzuprüfen.     

In Frankreich

Das Gesetz zur Bekämpfung von Informationsmanipulation („Loi du 22 décembre 2018 relative à la lutte contre la manipulation de l’information“) führt in Artikel 12 an, dass die Online-Plattformen mit dem Medienaufsichtsrat CSA (Conseil supérieur de l’audiovisuel) im Kampf gegen die Verbreitung von Falschinformationen zusammenarbeiten müssen. Der CSA hat daher ein Team und ein Expertenkomitee eingerichtet, die sich der Bekämpfung der digitalen Desinformation widmen. Auch hat er einen Empfehlungstext online gestellt, der sieben Maßnahmen aufführt, die von den Plattformen möglichst übernommen werden sollen. Diese Empfehlungen stellen ausdrücklich eine Weiterführung der von der EU und der EU-Kommission ergriffenen Initiativen dar. Die Plattformen sollen:

  1. Tools anbieten, damit die Internetnutzer gegen die Desinformation handeln können: Meldung, Warnmarkierung, vereinfachter Zugang zu Hintergrundinformationen zum Nachprüfen des Wahrheitsgehalts der Information usw.
  2. Die Algorithmen der Plattformen transparent machen.
  3. Informationen, die auf unabhängige Weise überprüft wurden, sowie Inhalte aus Presse und audiovisueller Kommunikation sichtbarer machen. Der Bericht erwähnt die „Labeling-Initiativen“ [démarches de labellisation], die der Förderung dieser Sichtbarkeit dienen.  Diese Labels wurden in einem Artikel auf unserer Website behandelt
  4. Den Kampf gegen Desinformation verstärken, indem technische Verfahren zur Erkennung und Entfernung böswilliger Informationen verbessert und die akademische Forschung über das Thema erleichtert werden.
  5. Die Art der in Umlauf gebrachten Inhalte transparenter machen und insbesondere gesponserte und werbungsbezogene Inhalte von journalistischen Inhalten unterscheiden.
  6. Sämtliche Initiativen gegen die Desinformation fördern und in erster Linie die Medienerziehung.
  7. Einen jährlichen Bericht an den CSA zur Information über die Umsetzung der Empfehlungen liefern.

Schlussfolgerung

Der CSA bietet also eine Methode an, die deutlich dem nahekommt, was die EU-Kommission mit ihrem Verhaltenskodex vornimmt: eine Liste von Empfehlungen und eine jährliche Überprüfung. Man kann darin eine Harmonisierung der Vorgehensweisen gegen die Desinformation auf Unionsebene sehen. Desinformation ist ein zugleich globales und zerstreutes Phänomen, was dazu zwingt, Herangehensweisen in großem Rahmen und auf lokalem Niveau zu kombinieren. Die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedern verfolgte Strategie zur Regulierung der digitalen Plattformen wird von amerikanischer Seite aufmerksam unter die Lupe genommen. Die Präsidentschaftswahlen 2020 werden mit Sicherheit die Forderung nach konkreten Aktionen vonseiten der Plattformen zur Bekämpfung der Desinformation verstärken. Die Eindämmung der Desinformation während der Europawahlen 2019 wird für die nächsten Kampagnen sicher als Modell dienen können.     

Zur Vertiefung:

Eine von der Website Poynter eingerichtete interaktive Karte, auf der weltweit die Aktionen gegen Desinformation erfasst sind.

  1. https://www.reuters.com/article/us-facebook-lawsuit/facebook-defeats-appeal-in-u-s-claiming-it-aided-hamas-attacks-in-israel-idUSKCN1UQ1YR[]
  2. https://www.nytimes.com/interactive/2020/01/17/opinion/joe-biden-nytimes-interview.html[]
  3. AVAAZ ist eine Online-Plattform, deren Ziel es ist, Bürger der ganzen Welt zusammenzuführen, damit diese sich im Hinblick auf politische und soziale Aktionen koordinieren können. Die Plattform wird ausschließlich durch ihre Mitglieder finanziert, deren Zahl sich weltweit auf etwas über 56 Millionen beläuft. []
Sprachen :  Englisch 
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