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Meinungsfreiheit: Web-Giganten müssen dem Gesetz unterworfen werden

21/01/2021
Jean-Philippe Hecketsweiler & Laurent Cordonier
21/01/2021

Die Entscheidung von Twitter, Donald Trumps Konto nach den Ereignissen im Kapitol zu löschen, wurde in Frankreich von vielen Kommentatoren und politischen Persönlichkeiten aller Orientierungen angeprangert. Diese Lawine von Reaktionen spiegelt, weit über den Fall Trumps hinaus, die Bedeutung der Frage wider, welche Rolle digitale Plattformen bei der Kontrolle der öffentlichen Meinungsäußerung spielen.

Aufgrund ihrer oligopolistischen Situation können die großen sozialen Netzwerke nicht mehr als bloße Privatclubs betrachtet werden, die frei sind, durch ihre Rahmenbedingungen die Grenzen dessen, was gesagt werden kann oder nicht, zu definieren. Wenn die sozialen Netzwerke natürlich moderieren sollen, dann sind wir der Meinung, dass wir fordern müssen, dass dieser Rahmen für demokratische Länder kein anderer sein darf als der, der durch das nationale Recht der Menschen, die sich dort äußern, festgelegt ist. In Frankreich ist dieser Rahmen der des Gesetzes 1881, das die Meinungsfreiheit gewährleistet und ihr gleichzeitig klare Grenzen setzt, ergänzt durch eine Reihe von Artikeln im Strafrecht. Damit die öffentliche Meinungsäußerung im Internet nicht der willkürlichen Kontrolle der Web-Giganten in ihrer Moderation unterworfen wird, sollten die Plattformen weder mehr noch weniger restriktiv als das Gesetz sein können.

Konkret sollten die Plattformen verpflichtet werden, Moderationszentren in Frankreich zu eröffnen und ihre Mitarbeiter auf der Grundlage des nationalen Rechts und seiner Rechtsprechung zu schulen. Die Aufgabe dieser Moderatoren wäre es, Inhalte, die nach dem Gesetz offensichtlich illegal sind, zu identifizieren und zu entfernen und die schwerwiegendsten Fälle dem Richter überzugeben. Denkbar wäre auch die Einrichtung eines unabhängigen nationalen Vermittlungszentrums der Moderation, das vollständig von den Plattformen finanziert wäre und Rechtsexperten sowie Vertreter der Plattformen und des Staates zusammenbringen würde. Bei Zweifeln über die Behandlung von Inhalten könnten die Moderatoren auf dieses Zentrum zurückgreifen, dessen Entscheidungen verbindlich wären. Diese Entscheidungen könnten angefochten werden, wobei der Richter der ultimative Garant und Schiedsrichter der Meinungsfreiheit bliebe. Schließlich sollten die Plattformen verpflichtet werden, einen gesetzlichen Vertreter in Frankreich zu haben, den der Staat, die Justiz oder Privatpersonen beschuldigen könnten, wenn sie betrachten, dass sie ihre Moderationsaufgabe nicht richtig erfüllen.

Es ist anzumerken, dass die meisten strafbaren Äußerungen von Internetbenutzern nur das moderne Äquivalent zu Diskussionen im Kaffeehandel sind. Ihr Mangel an Publikum macht sie harmlos. Wer würde auf die Idee kommen, sie in der realen Welt zu kontrollieren? Schädlich werden sie erst durch ihr Publikum, ihre Verbreitung oder die Öffentlichkeit, die sie erhalten. Daher sollten vorrangig rechtliche Schritte gegen Täter, die besonders schädigende strafbare Äußerungen begehen (z. B. Fälle von Schulmobbing) oder die ein großes Publikum im Internet haben – ein Publikum, das sich an der Anzahl der Seitenaufrufe oder Follower in sozialen Netzwerken messen lässt –, eingeleitet werden.

Die Meinungsfreiheit im Internet zu regeln, ohne sie zu ersticken, ist eine ebenso heikle wie notwendige Aufgabe. Die Zivilgesellschaft sollte zu den Überlegungen zu diesem Thema beitragen. Die Fondation Descartes, eine unparteiische und unabhängige Bürgerinitiative, bringt Experten und Informationsakteure zusammen, um eine tiefgreifende Überlegung zu führen und Vorschläge zu diesem für unsere Demokratie zentralen Thema zu machen.

Kolumne veröffentlicht in Les Echos am Donnerstag, 21. Januar 2020.

Thematisch :  Soziale Netzwerke, Regelung  
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Formate :    
Sprachen :  Französisch 
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Schlüsselwörter : 
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